Vampire,Geister,Dämonen und Fantasy Wesen
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.


Hier dreht sich alles um Vampire,Geister,Dämonen und Fantasy Wesen
 
StartseiteStartseite  PortalPortal  Neueste BilderNeueste Bilder  SuchenSuchen  AnmeldenAnmelden  Login  

 

 Hexenhammer

Nach unten 
AutorNachricht
Sowelu
Moderator
Moderator
Sowelu


Anzahl der Beiträge : 40
Anmeldedatum : 23.04.08
Alter : 45
Ort : Hanau

Hexenhammer Empty
BeitragThema: Hexenhammer   Hexenhammer Icon_minitimeMo Apr 28, 2008 5:42 pm

Die Dominikaner und Inquisitoren Jakob Sprenger und Heinrich Kramer (lateinisierter Name: Institoris) verfassten den Hexenhammer, der auch unter dem Namen Malleus Malificarum bekannt war. Mit der Veröffentlichung dieses Buches im Jahre 1487 wurde der Hexenhammer, durch seine ausführlichen Instruktionen für die Hexenverfolgung zum Gebrauchswerk der Hexenrichter. In diesem Buch sind alle Elemente des Hexenglaubens erfasst und es wird dargestellt wie dessen Ausrottung zu bewirken ist. Wie im Nachfolgendem beschrieben und ansatzweise durch Beispiele erläutert, lässt sich der Hexenhammer in drei Hauptteile gliedern.

Erstens, wer ist der Hexerei zu bezichtigen? Es konnten alle Personen, gleich welchem Stand sie angehörten, beschuldigt werden. Als Schuldbeweis konnte alles gegen den Angeklagten angeführt werden, seine Verhaltensweisen, seine Äußerungen, zufällige Ereignisse, Gerüchte über ihn.. Bereits das Leugnen des Hexenglaubens reichte aus, um in einen Prozess angeklagt zu werden.

In einem weiteren Punkt wird dargelegt, wie Hexerei betrieben wurde und deren Auswirkung bekämpft werden konnte. Kennzeichen der Hexerei sind Bündnis und sexuelle Vereinigung mit dem Teufel, Hexenflug und Treffen mit Teufelsanbetung und Schadenszauber. Aus kirchlicher Sicht galt die Frau als Hauptfeindin und weibliche Hexen wurden mit dem Zusatz der Schadenszauberei belegt (z.B. angebliches Heraufbeschwören eines Gewitters, um Ernten zu zerstören). So lässt sich auch die starke Konzentration auf den Vorwurf der Schadenszauberei bei der Verhinderung der Fruchtbarkeit bei Menschen, Tieren und Pflanzen sehen. Die Hexenhebammen, so wird im Hexenhammer behauptet, können die Empfängnis im Mutterleib durch Hexerei verhindern. Folgende Anklagepunkte wurden gefunden; z. B. es konnte kein Beischlaf geführt werden, oder die Frau war unfruchtbar oder erlitt Fehlgeburten. Weitere Punkte: Gebärende fraßen ihre Kinder oder opferten sie Dämonen. Auch wenn den Verfassern deutlich war, dass der Teufel für die Ursache verantwortlich war, führte es dazu, dass in der Praxis die Frauen verfolgt wurden.

Als dritten und letzten Abschnitt wurde das gerichtliche Verfahren behandelt. Hier wurde die richterliche Kompetenz geklärt, denn das Verfahren wurde weltlichen wie geistlichen Richtern empfohlen. In ihm wurden die möglichen Hinrichtungsmethoden oder die Bestrafung benannt. Der Hexenhammer legitimierte jedes vom Hexenrichter angewandte Mittel, damit der Angeklagte seine Schuld gesteht. Diese Mittel reichten von Versprechungen, Drohungen, Wortspielereien bis zu Hexenproben und qualvollen Foltermethoden. Kam es zu einem Geständnis oder der Beschuldigte dennunzierte eine andere Person, folgte darauf die Verurteilung. Die Vollstreckung des Urteils wurden den weltlichen Richtern überlassen. Inquisitions- und Denunziationsprozesse wurden weitaus häufiger geführt als Anklageprozesse. Das lag daran, dass Ankläger oder Verteidiger selbst des Verbrechens bezichtigt werden konnten.

Die Autoren Jakob Sprenger und Heinrich Kramer waren als Inquisitoren für folgende Bistümer zuständig: Mainz, Köln, Trier und Salzburg. Sie durften weder durch Gewalt noch auf sonstige Weise, in der Ausübung ihrer Tätigkeit, beeinträchtigt oder behindert werden. Ebenfalls mit der Ausübung dieser Aufgabe befugt waren: wandernde Inquisitoren, Priester, Kapläne und Hilfskapläne.
Nach oben Nach unten
Sowelu
Moderator
Moderator
Sowelu


Anzahl der Beiträge : 40
Anmeldedatum : 23.04.08
Alter : 45
Ort : Hanau

Hexenhammer Empty
BeitragThema: Hexenbulle   Hexenhammer Icon_minitimeMo Apr 28, 2008 5:51 pm

In die Geschichte des Hexenwesens ging die Bulle Innozenz' VIII. 1484, die mit den lat. Worten Summis desiderantes - Mit sehnsüchtigem Verlangen - beginnt, als „Hexenbulle” ein, weil sie die breitangelegten Hexenverfolgungen von 1430 bis 1540 moralisch begründete und einleitete. Nachdem der päpstliche Generalinquisitor Konrad von Marburg mit seinem Versuch, Deutschland ähnlich wie Frankreich mit einem Netz von Inquisitionsgerichten zu überziehen, gescheitert war, und die Päpste immer wieder die Beschwerden der Inquisitoren hörten, dass ihre Kompetenz angezweifelt werde, wollte Innozenz VIII. durch diese Bulle die bisherige Gerichtspraxis der Inquisitionsgerichte rechtfertigen und darlegen, dass die den Hexen vorgeworfenen Straftaten, wie Hexenflug etc., den kirchenrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Besonders hebt die Hexenbulle hervor, dass gegen alle Personen, die vom Glauben abgefallen seien, rücksichtslos vorgegangen werden solle. Diese Menschen verübten wie die Ketzer durch den Teufelspakt alle Formen des Schadenszaubers. An der Realität dieses Verbrechens könne nicht gezweifelt werden. Der Hexenflug aber und die Teufelsbuhlschaft gelten in der Hexenbulle als nicht erwiesen. Von den Autoren des Hexenhammers wurde die Hexenbulle als Vorwort vorangestellt und von 1487 bis 1669 in den 29 Auflagen dieses Handbuches des Hexenwesens verbreitet. Obwohl im Hexenhammer Teufelsbuhlschaft und Hexenflug feste Bestandteile des Hexenbildes sind, wurde von den Päpsten in der Folgezeit die Auffassung stillschweigend geduldet, dass es sich bei dem Hexenhammer um eine systematische Interpretation der Hexenbulle handle.
Nach oben Nach unten
 
Hexenhammer
Nach oben 
Seite 1 von 1

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
Vampire,Geister,Dämonen und Fantasy Wesen :: Weisse Magie :: Kirchenwahn-
Gehe zu: