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 Die Hexenverfolgung

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Sowelu
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BeitragThema: Die Hexenverfolgung   Die Hexenverfolgung Icon_minitimeMo Apr 28, 2008 5:39 pm

Die Hexenverfolgung fand im späten Mittelalter vom 14. bis zum 17. Jahrhundert statt. Ein Umbruch der geistigen, religiösen und politischen Verhältnisse brachte Unsicherheit aller Art mit sich. Neben dem christlichen Glauben bestanden im Mittelalter traditionelle nichtchristliche religiöse Vorstellungen. Jedoch wollte die Kirche mehr Macht und bekämpfte somit diese sogenannten Volksreligionen. Die Anhänger und Gläubiger dieser Volksreligion wurden von der Kirche als Ketzer und Hexen bezeichnet. Zunächst zeigte sich die Kirche ihnen gegenüber relativ tolerant und nur denjenigen, denen magische Praktiken nachgewiesen werden konnten, mussten buße tun. Die biblische Anordnung „Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (2.Moses 22, 17) lieferte jedoch eine der wichtigsten Rechtfertigungen in späterer Zeit.

1484 wurde von Papst Innozenz VIII. eine sehr einflussreiche Hexenbulle verkündet, die von Inquisitoren ausgeführt wurde. Durch diese Inquisitoren, Jakob Sprenger und Heinrich Institoris, die den Hexenhammer verfassten, der geprägt ist vom Hass auf Frauen und der Anweisungen über die Durchführung der Hexenprozesse gibt, wird der Glaube an eine Unzahl von Hexen weiblicher Art verbreitet. Dies ist möglich wegen der Unwissenheit und dem Aberglauben der Bevölkerung, ebenso wie Neid und Missgunst. Die Hexenverfolgung bzw. der Hexenwahn galt nur den Frauen, da diese von der Kirche als minderwertig angesehen wurden (die Kirche verachtete Frauen) und da weise Frauen z.B. mit Kräutern Leiden heilten und heilende Tränke brauten.



Es gab mehrere Gründe für die Hexenverfolgung und die Beschuldigungen:

- Die Menschen suchten vor allem Schuldige für Missernten und den Preisanstieg bei Lebensmittel, für Armut und für den Tod.

- Die Menschen bzw. Jäger und Antreiber sahen dahinter den Gewinn, den sie machen konnten. Richter und Inquisitoren erhielten z.B. Kopfgelder nach Zahl der Verurteilten, die Obrigkeit bereicherte sich an eingezogene Güter von Hexen, das Handwerk der Scharfrichter und Folterknechte blühte und der Landesherr bekam seinen Anteil vom Besitz des Opfers.

-Es gab kein wirksameres Mittel und keinen leichteren Weg sich so seines Feindes oder eines lästigen Mitbürgers zu entledigen.

Somit wurden Anklagen meist aus unbestimmten Gründen erhoben bzw. oft einfach nur aus Neid und Hass.





Folgende Merkmale und Verhaltensweisen bei Frauen wurden als Indizien für die Hexerei angesehen (Beispiele):



Mangelnder sowie häufiger Kirchenbesuch.
Aufenthalt auf einem Feld vor einem Unwetter
Kräutersuche
Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer schon verurteilten Hexe
Heimatlosigkeit
„hexenhaftes“ Aussehen
Hohes Alter
Hexenmale: unempfindliche Körperstelle als Zeichen der Verbundenheit mit dem Teufel
sie sind tränenlos
Geringes Körpergewicht (dies führte zur Annahme, dass hexen im Wasser nicht untergehen; siehe Wasserprobe)


Dies sind nur einige wenige Beispiele, doch nur bei Auffallen einer dieser Sachen konnte man als Hexe angeklagt werden, so dass so ziemlich jeder Mensch hätte in Frage kommen können, da diese sehr unpräzise und allgemein sind. Jedoch aufgrund nur eines Indizes (oder auch mehrerer) wurden Menschen extremen und grausamen Folterungen im Gefängnis ausgesetzt, bis sie ein mehr oder weniger erzwungenes Geständnis abgaben, dass sie eine Hexe sind. Diese Folterarten waren das Zerdrehen und Ausrenken der Gliedmaßen durch den Aufzug an der Chorda oder durch das Anhängen von Gewichtssteinen bei zusammengebundenen Händen über dem Rücken, begleitet vom Rutenschlag auf den nackten Leib. Eine weitere Foltermethode war das Einspannen in den Daumenstock oder in die Beinschrauben . Dabei wurde so lange zugedreht bis Blut floss oder bis die Schraube auf zerbrochenem Knochen aufstand. Zu dem wurden die Menschen auch mit Anziehsachen gefoltert. Ihnen wurden Halskragen oder Leibgürtel (ein mit Stacheln besetztes Korsett) angelegt. Zur Verschärfung dieser Foltermethode wurden ihnen zum Teil stechende Insekten an den ganzen Körper gesetzt, Körperteile wurden verbrannt oder es wurde ihnen Unmengen an Wasser eingeflösst.



Zusätzlich zu den Foltermethoden gab es noch die sogenannten Hexenproben, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um eine Hexe handelt, wenn kein Geständnis abgelegt wurde.

Hexenproben:

Wasserprobe: Die Angeklagte wird gefesselt ins Wasser geworfen. Da man annahm, dass eine Hexe ein geringes Körpergewicht hat, dürfte sie nicht untergehen. Ging diese dennoch unter war sie zwar unschuldig, aber tot; schwamm diese oben war sie schuldig und es folgte die Verbrennung.
Wiegeprobe: Die Angeklagte wurde gewogen. Stellte man ein anderes Gewicht fest, als man schätzte, so war sie als Hexe überführt. Es folgte ebenso die Verbrennung.
Nadelprobe: Hier wurde nach einer Hautstelle gesucht, die ein Zeichen der Verbindung mit dem Teufel sein soll, die sich von der restlichen haut abhob, wie z.B. Warzen oder Muttermale. Fand man diese Stelle, die schmerzunempfindlich war und bei der kein Blut floss, wenn man in sie stach, so war die Angeklagte identifiziert. Auch hier folgte die Verbrennung.
Tränenprobe: Die Angeklagte musste auf Befehl weinen, da man annahm, dass der Teufel die Gabe des Weinens weggenommen hat. Weint sie nicht à schuldig à Verbrennung


Der Scheiterhaufen wartete auf sie, wenn sie nicht bei den Folterungen oder den Hexenproben starben. Wurden die Angeklagten als Hexen identifiziert (was meist der Fall war) oder wurde ein Geständnis (auch wenn dies meist erzwungen und falsch war) abgelegt so wurden sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt.






Seit dem 17. Jahrhundert nahm die Hexenverfolgung wieder ab, durch erste Kritiken von Ärzten, Juristen und Theologen an den brutalen Verfolgungen. Einer dieser Kritiker war Friedrich Spree von Langenfeld (1591-1635), ein Beichtvater vieler Verurteilten, Mitglied im Jesuitenorden, Lehrer und Schriftsteller. Dieser schrieb 1631 anonym das Buch Cautio Criminales, in dem er sich gegen die damaligen Hexenprozesse aussprach und veröffentlichte dieses. Er erlebte die Grausamkeit der Verfahren mit, sah jedoch, dass ca. von 200 zum Tode verurteilte Frauen keine schuldig war. Deshalb zweifelte er die Folterungen und die Hexenprozesse an, ebenso die Existenz von Hexen. Zunächst stieß er damit auf Unverständnis und Widerstand, doch sein Buch trug dazu bei, dass die Hexenprozesse kritischer betrachtet wurden. Die entgültige Eindämmung ist dem Juristen Christian Thomasius mit seinen Lehrsätzen von dem Laster der Zauberei zu verdanken, der den letzten Anstoß für die Abschaffung der Hexenverfolgung im 18. Jahrhundert gab.

Dennoch kam es auch nach der Abschaffung noch zu Übergriffen von Fanatikern vor allem gegenüber Außenseiter, Arme und Alte wegen angeblicher Hexerei.



Opfer
Über eine Million (die Zahlen schwanken zwischen 1-9 Millionen) Frauen wurden Opfer der Hexenverfolgungen vom 15.-18. Jahrhundert.

Bekannteste Opfer sind Jeanne d’Arc und Agnes Bauer.

Anna Göldi war die so genannte „letzte Hexe Europas“ und wurde 1782 im schweizerischen Glarus hingerichtet.
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